Der Bauernstein

gerichtssteinWie die Städte ihren Mittelpunkt im Marktplatz haben, so gibt es auch in den Dörfern einen zentralen Platz. Hier fanden sich die Jugendlichen zum Spiel und Tanz zusammen und die Alten hielten ihre Beratungen ab. Wenn der Hammer an die Tore der Bauernhäuser geschlagen hatte, d.h. die Dorfbewohner zur Gemeindeversammlung „gepocht“ wurden, trafen sie sich zum Rat und zur Besprechung auf dem Dorfanger. Dieser Mittelpunkt war in vielen Dörfern der „Bauernstein“. Er war der Richtstuhl des Dorfes, wo Anklage erhoben und dörfliches Recht gesprochen wurde. Auf dem Bauernstein hat man aber auch Verträge abgeschlossen, Schwüre geleistet und andere Rechtssachen erledigt.

In Schleberoda befindet sich der Bauernstein unter einer ca. 300 Jahre alten Linde. Eine große Steinplatte mit einem Gewicht von ca. 400 kg ruht auf zwei bearbeiteten Steinblöcken. Fast in der Mitte der Kaltsteinplatte fällt eine kreisrunde Vertiefung auf, deren Entstehungszweck schwer gedeutet werden kann. Doch im Blick auf die mittelalterliche Rechtsprechung wird sehr schnell deutlich: Wurde Gericht gehalten, was in der Regel bis zu dreimal im Jahr geschehen konnte, musste jedes Haus 5 Pfennige, sogenannte „Dingpfennige“, in dieses Loch werfen. Damit wurden die Schöppen und der Fronbote bezahlt.